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Fonts und Schriftarten für Webseiten

Google Webfonts und die DSGVO

Webfonts sicher einbinden

Google Webfonts sind eine schnelle Möglichkeit, beliebte Schriften auf der eigenen Website einzubinden. Leider ist dies nicht immer kompatibel mit der DSGVO. Sie umgehen dieses Problem, wenn Sie die Schriften lokal auf dem Server einbinden. Warum das so ist und wie das geht, erklären wir Ihnen hier.

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Google Webfonts und die DSGVO

Vor einigen Jahren wurde die DSGVO für die Inhaber von Webseiten verschärft. Bei manchem mag sie aus der Wahrnehmung verdrängt worden sein, trotzdem hat sie immer noch Gültigkeit.

Einen Sachverhalt, den die meisten Webseiten-Inhaber nicht kennen: Wenn Ihre Website Google Fonts verwendet, laufen Sie Gefahr, dass Sie eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten.

Wir klären Sie auf, was Google Webfonts sind und geben Ihnen Tipps, wie Sie Google Fonts trotzdem nutzen können.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts sind Schriftarten, die Google kostenlos für Webdesigner und Webseiteninhaber zur Nutzung bereitstellt.

Wozu braucht man spezielle Schriftarten für das Internet?

Jedes Unternehmen, das eine eigene Webseite hat und Marketing im Internet betreibt, hat inzwischen gelernt: Man kann nicht einfach etwas Vorhandenes nehmen und online stellen. Jedes Medium hat seine Eigenheiten. Wenn man diese Eigenheiten berücksichtigt, bekommt man ein besseres Ergebnis.

Diese Erfahrung machte eine deutsche Sendeanstalt in den Pionierjahren des deutschen Fernsehens: Die 3 Buchstaben des Sendernamens sahen auf dem gedruckten Briefbogen gut aus, waren aber auf dem Bildschirm schlecht zu erkennen. Die Ursache war ganz einfach: Auf dem Papier erschienen die Buchstaben vollflächig und ohne Einschränkung. Auf den Bildschirmen des frühen TV gab es eine Auflösung in recht grobe Punkte. Diese Körnigkeit des Bildschirms führte dazu, dass Feinheiten nicht dargestellt wurden. Der Sender ließ sich daraufhin für die 3 Buchstaben seines Namens eine runde Schrift entwickeln, die auf dem Monitor besser lesbar war - Problem gelöst.

Ähnlich verhält es sich auf modernen Monitoren. Die Darstellung ist zwar detaillierter, die Schrift ist allerdings auch kleiner geworden. Um nicht erneut in die Falle mit schlecht lesbaren Schriften zu tappen, hat Google mit den Fonts Schriftarten entwickelt, die auf dem Bildschirm besser lesbar sind.

Längere Texte und Absätze mit kleiner Schriftgröße sind im Vergleich zu Papier etwas anstrengender zu lesen. Eine optimierte Schriftart erleichtert das Lesen auf dem Monitor. Google Fonds haben also durchaus ihre Berechtigung.

Welche Schriftarten eigenen sich besonders für die Website?

Was hat Google davon?

Die Währung im Internet ist Information. Wenn eine Website die Google Fonts nutzt, werden Informationen über die Besucher der Website an Google weitergeleitet. Das beinhaltet z.B. die IP-Adresse. Dadurch ist der Besucher teilweise identifizierbar. Ein Zugriff auf den Browserverlauf (= die Historie der vorab besuchten Webseiten) ist ebenfalls möglich. Beides sind persönliche Informationen, die ein Besucher nicht unbedingt teilen möchte.

Den meisten Webseiten-Inhabern ist dies nicht bekannt.

In diesem Zusammenhang denken Sie vielleicht auch als Internetnutzer daran, ob Sie mit anderen teilen möchten, welche Webseiten Sie besuchen. Die meisten Browser löschen mit wenigen Klicks Ihre Aktivitätsspuren – und sind auch für Laien komfortabel bedienbar. 

Abmahnung wegen Google Webfonts

Was machen, wenn man eine Abmahnung wegen Google Webfonts auf der Website erhält?

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht einfach, sondern informieren Sie sich, welche Optionen Ihnen offenstehen.

Tipps, wie Sie sich verhalten sollen, bekommen Sie von einem Rechtsanwalt. Der Anwalt kann ebenfalls prüfen, ob die Abmahnung vom Absender so professionell formuliert wurde, dass sie rechtswirksam ist.

Beispiel eines Abmahnschreibens zu Google Webfonts

Das ist ein Beispiel, wie eine Abmahnung aussehen kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.06.2022 / 17:00 Uhr besuchte ich Ihre Website, {Adresse Ihrer Website}, und musste erschreckend feststellen, dass diese ohne meine Zustimmung Schriftarten von Google Fonts beziehungsweise deren Server geladen hat.

Wie ich mich erkundigt habe, wird dabei meine IP-Adresse, wodurch ich zumindest teilweise identifizierbar bin und auch mein Verlauf nachvollzogen werden kann, an Google und deren Server in den USA übermittelt.

Dieses dürfte nicht nur nach der DSGVO nicht zugelassen sein, vielmehr sehe ich mich auch in meiner informellen Selbstbestimmung verletzt, da ich nicht mehr weiß, was Google nun mit meinen Daten anfangen kann.

Ähnlich ging es auch einem anderen Nutzer, hier urteilte bereits das Landgericht München 1 – Aktenzeichen X X xxxxx/xx.

Ich habe mir erlaubt, einen entsprechenden Nachweis über die Einbindung der externen Google Fonts Ihrer Website abzuspeichern.

Damit es nicht weiteren Nutzern so geht wie mir, fordere ich Sie hiermit auf, unverzüglich bis SPÄTESTENS 18.06.2022 sämtliche Google Fonts, die über die Server von Dritten geladen werden, dauerhaft zu entfernen und mir hierüber Rückmeldung zu geben.

Das Landgericht München hat entschieden, dass dem Nutzer ein Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro zusteht.
Das sehe ich auch hier für angemessen an. Bitte überweisen Sie diesen ebenfalls bis zum 18.06.2022 auf mein Konto DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx, Kontoempfänger Max Mustermann.

Sollte ich jedoch bis dahin keine Widergutmachung erhalten haben, muss ich mich bei meinem Rechtsanwalt über weitere Schritte erkundigen, damit ich weiß, wer wie wo was über Ihre Website mit meinen Daten gemacht hat.

Das Landgericht München hat ebenfalls entschieden, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Haft, fällig wird. Auch wenn ich mich nicht dabei wohl fühle, wo meine Daten nun sind und was Google damit anstellt, möchte ich aber auch nicht, dass Sie eine solche Strafe tragen müssen, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

Ich finde, jeder hat eine zweite Chance verdient, einen Fehler widergutzumachen, und biete Ihnen dies hiermit an.
Vielleicht hilft es Ihnen, über Google finden Sie nützliche Anleitungen zum sicheren Einbinden von Google Fonts und auch diverse Anbieter, die Ihnen sicherlich dabei helfen können.

Nutzen Sie die Chance, ich habe bereits mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert, die mir im Zweifel volle Kostenzusage für eine Klage erteilt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Wer hat sonst noch mit Datenschutz zu tun?

Spezialisten für Datenschutz beraten Sie im Vorfeld und ebenfalls nach der Erstellung einer Website.

Webdesigner gestalten die Website.

Vor dem online-Gang einer Website ist es immer empfehlenswert, die Website von einem Spezialisten für Datenschutz oder einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Webagenturen dürfen keine Rechtsberatung durchführen.

Eine Webagentur wird in der Regel bereits das berücksichtigen, was sie selbst aus der Erfahrung heraus gelernt hat. So erhalten Sie eine gute Grundlage. Die Prüfung, ob die Website laut DSGVO perfekt ist, darf Ihnen die Webagentur aber nicht abnehmen.

So prüfen Sie, ob Ihre Website Google Webfonts verwendet

Mit Google Chrome: rechter Mausklick in eine leere Fläche. Wählen Sie „Seitenquelltext anzeigen“.

Mit Mozilla Firefox: ebenfalls rechter Mausklick in eine leere Fläche. Wählen Sie auch hier „Seitenquelltext anzeigen“.

Ja nach Browserversion kann das Menü leicht abweichen, dann verfahren Sie sinngemäß.

Verdächtige Begriffe, die auf Google Webfonts hinweisen, sind Google, gstatic, fonts.googleapis.com und  fonts.gstatic.com. Wenn einer dieser Begriff im Quelltext auftaucht, verwendet Ihre Website wahrscheinlich Google Webfonts.

Was tun, wenn die eigene Website Google Webfonts nutzt?

Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder eine erteilte Erlaubnis des Besuchers reicht leider nicht aus. Sobald die Website aufgerufen wird, werden auch die Google Webfonts geladen. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Ersetzen Sie die Schriftart. Über Google Webfonts hinaus gibt es weitere Schriftarten, die auf dem Monitor gut lesbar sind. So umgehen Sie das Thema Google Webfonts komplett.

Die andere Möglichkeit besteht darin, die Google Fonts auf einen lokalen Server herunter zu laden. Dadurch müssen die Schriften nicht jedes Mal, wenn ein Besucher Ihre Website betritt, vom Google-Server abgeholt werden. Dieses Vorgehen ist allerdings technisch nicht einfach und sollte vom Webdesigner in Koordination mit dem Hosting-Betreiber durchgeführt werden.

Gibt es Alternativen für Google Webfonts?

Ja. Google Webfonts ist eine umfangreiche Ansammlung verschiedener Schriftarten, aber nicht die einzige. Neben den Google Webfonts gibt es andere Anbieter mit attraktiven und im Internet gut lesbaren Schriftarten, die aber kostenpflichtig sein können.

Unternehmen haben oft einen Gestaltungsleitfaden für das Corporate Design. Möglicherweise wurde dort eine bestimmte Schriftart aus den Google Fonts für den Auftritt im Internet festgelegt. Oft lässt sich eine Schriftart mit recht ähnlichem Charakter finden, so dass der beabsichtigte Eindruck im Schriftbild weitgehend erhalten bleibt.

Lassen Sie Ihre Website überprüfen

Wir prüfen Ihre Website kostenfrei auf Google Webfonts

Sie können es sich auch einfacher machen und uns anrufen. Wir sind FIZ soft, die Webagentur aus Dresden. Für uns ist es einfacher, den Quelltext auf Google Fonts zu durchsuchen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lernen Sie eine freundliche und kompetente Webagentur kennen.

0351-84227773

Jetzt Website Überprüfung lassen

Sie suchen kreative Köpfe für Ihr Projekt?
Schreiben Sie uns, gemeinsam bringen wir Ihre Ideen zum Erfolg.

Ich nehme die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

1. Schritt: Wir überprüfung Ihre Website

Sind Sie von der Problematik mit Google-Fonts betroffen? Werden auf Ihrer Website Schriftarten direkt vom Google-Servern nachgeladen? Wir prüfen Ihre Website – bei Bedarf gern auch im beschleunigtem Verfahren. Sie erhalten von uns das Ergebnis und eine Handlungsempfehlung.

Sie haben mit FIZ soft bereits einen Website-Wartungsvertrag? Dann müssen Sie hier nichts weiter tun, der Check erfolgte bereits kostenfrei im Rahmen Ihres Wartungsvertrages. Wir informieren Sie, falls Handlungsbedarf besteht.

2. Schritt: Umbau Ihrer Website - sofern erforderlich

Sollte Ihre Website von der Problematik mit den Google-Fonts betroffen sein, besprechen wir mit Ihnen umgehend die nötigen Umbauarbeiten. Der erforderlich Aufwand kann hier unterschiedlich hoch sein. Je nach Aufbau der Website kann dies zwischen wenigen Handgriffen und einem kleineren Umbau liegen. Erfahrungsgemäß ist bei Standard-Websites mit einem Aufwand von 1-2 Stunden zu rechnen. Sie erhalten von uns eine individuelle Aufwandsschätzung.

Nein, wenn man es richtig macht, kann man Google Fonds DSGVO-konform einsetzen.

Google Schriftarten sind professionell gemacht. Einige andere Anbieter leisten aber auch gute Arbeit.

Bei der Auswahl der Schriftart berücksichtigt die Webagentur zuerst, in welchem Metier Ihr Unternehmen tätig ist. Für ein Unternehmen, das Hochzeiten ausrichtet, passt eine festliche geschwungene Schriftart. Für die Veranstaltung eines Motocross-Rennens darf die Schrift robust ausfallen.

Die Gestaltung soll zuerst das Thema der Website unterstützen. Danach schaut man, wer eine passende Schriftart anbietet.

Wenn eine Schrift eine besondere Gestaltung hat, kommt das am besten in den großen Überschriften zur Geltung. Bei kleinerer Schriftart sollte man der Lesbarkeit den Vorzug geben.

Google legt nicht alle Kriterien für das Ranking offen. Die Frage ist allerdings kein Diskussionsthema im Netz. Unsere Recherchen haben ergeben, dass Google hier fair bleibt und die Verwendung von Google Webfonts kein Einfluss auf ein besseres Ranking bei Suchmaschinen bietet.

Fazit

Google Fonts lassen sich mit der DSGVO vereinen, wenn Sie einen Fachmann hinzuziehen. Die Alternative sind Schriftarten außerhalb der Google Fonts.

Kleingedrucktes - in lesbar großer Schrift

Bitte beachten Sie, dass wir Sie mit unseren Hinweisen und Informationen für den Umgang mit dem Datenschutz und der DSGVO sensibilisieren möchte, jedoch KEINE Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung leisten. Dementsprechend übernimmt FIZ soft auch keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Der konkret erforderliche Anpassungsbedarf ist in jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung und ggf. Einschaltung eines Datenschutzbeauftragten.

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