Barrierefreiheit im Internet
Sind barrierefreie Webseiten verpflichtend?
Durch die Barrierefreiheit soll gewährleistet werden, dass Personen trotz Behinderungen eine Website möglichst vollständig nutzen können.
Anderer Begriff für Barrierefreiheit
Was ist Barrierefreiheit?
Was bedeutet Barrierefreie Webseite?
Kurze Erklärung zu Barrierefreies Internet
Barrierefreiheit kann z.B. erreicht werden, indem die vorhandenen Informationen über andere Sinne aufgenommen werden. Schrift beispielsweise kann in eine Audiodatei konvertiert werden. Einige Barrieren werden bereits ausgeschlossen, indem Gestaltungsfehler durch barrierefreies Webdesign vermieden werden: Eine Darstellung in rosa und grau kann von Personen mit Farbsehschwäche nicht unterschieden werden. Ältere Menschen können zu kleine Schrift nicht lesen. Leichte Sprache vermeidet einen komplizierten Satzaufbau.
Laut EU-Richtlinie für barrierefreie Websites WCAG 2.1 sind insbesondere Ämter und Behörden seit 2016 in der Pflicht, ihre Auftritte im Internet barrierefrei darzustellen. Über das BITV des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden Regelungen bereits vorab auf Bundesebene eingeführt.
Eine Website ist barrierefrei, wenn sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ darauf auswirken, wie wir das Web nutzen.
Eine Webseite besteht aus verschiedenen Strukturelementen. Klassischerweise gibt es einen Block für die Navigation und einen weiteren Block mit dem Inhalt und dem Text der Seite. Diese Blöcke sind ihrerseits mit Überschriften, Listen und Fließtexten versehen.
Weitere Informationen zu Inhaltselementen von Webseiten finden Sie in unserem Artikel "Webseiten komfortabel entwickeln mit Bootstrap"
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV)
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet Behörden des Bundes und Behörden, die Bundesrecht ausführen, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten.
Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt in erster Linie für Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, also neben den Bundesministerien zum Beispiel auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.
In Konkretisierung der Verfassungsbestimmung des Art. 7 Abs. 1 B-VG soll das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz die Diskriminierungen behinderter Menschen vermeiden.
Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.
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