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Digitale Barrierefreiheit - barrierefreies Webdesign

Sichern Sie Ihre Website mit einer Barrierefreiheitserklärung

Bedeutung einer Erklärung zur Barrierefreiheit für Ihre Website

Eine Barrierefreiheitserklärung ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen Ihres Engagements für alle Nutzer. Das Fehlen einer solchen Erklärung kann rechtliche Konsequenzen und einen Imageverlust bedeuten. Verlassen Sie sich auf die Expertise von FIZ soft, um Barrierefreiheit effektiv umzusetzen.

Bereit für eine barrierefreie Zukunft? Kontaktieren Sie FIZ soft jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website für alle zugänglich machen.

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Barrierefreiheitserklärungä- Was ist das?

Erklärung zur Barrierefreiheit auf Webseiten

Was müssen öffentliche Stellen bei einer Barrierefreiheitserklärung beachten?

Eine Barrierefreiheitserklärungäist ein wichtiges Dokument. Es zeigt, wie zugänglich eine Website oder mobile Anwendung für Menschen mit Behinderungen ist. Öffentliche Stellen müssen eine solche Erklärung für ihre Websites und mobilen Apps bereitstellen. Die Erklärung muss bestimmte Informationen enthalten:

  1. Zugänglichkeitsstatus: Sie beschreibt, ob und inwiefern die Website oder App den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht.
  2. Ausnahmen: Manchmal gibt es Teile der Website oder App, die nicht vollständig barrierefrei sind. Diese müssen in der Erklärung genannt werden.
  3. Feedback-Möglichkeit: Es muss eine Möglichkeit geben, Probleme mit der Barrierefreiheit zu melden oder Informationen anzufordern, die nicht zugänglich sind.
  4. Durchsetzungsverfahren: Wenn Nutzer mit der Antwort auf ihr Feedback nicht zufrieden sind, muss die Erklärung ein Verfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte beschreiben.

Für öffentliche Stellen ist es wichtig, die Barrierefreiheitserklärungäregelmäßig zu aktualisieren. Sie muss leicht auffindbar und für alle Nutzer zugänglich sein. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Diensten haben.

Rechtlicher Hintergrund

Die Barrierefreiheitserklärungähat einen rechtlichen Hintergrund, der sich sowohl auf öffentliche Stellen als auch auf bestimmte Bereiche der Privatwirtschaft erstreckt. Die Unterschiede in den Anforderungen und der Anwendungsbereich sind wie folgt:

Öffentliche Stellen

  1. EU-Richtlinie und nationale Gesetze: Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit zu erlassen. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 umgesetzt​​​​.
  2. Anwendungsbereich: Diese Gesetze gelten für alle Webseiten und Apps von öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder, und der Kommunen. Das schließt auch Unternehmen des Privatrechts ein, wenn sie öffentliche Dienstleistungen anbieten oder bereitstellen müssen, wie zum Beispiel Verkehrsunternehmen oder Krankenhäuser​​.
  3. BITV 2.0: Diese Verordnung erweitert den Anwendungsbereich auf nicht-öffentliche mobile Anwendungen, was bedeutet, dass auch private Apps, die im Zusammenhang mit öffentlichen Diensten stehen, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen​​.

Weiterführende Informationen:

Privatwirtschaft

  1. Gesetzliche Verpflichtungen: In Deutschland müssen Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung bereitstellen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu fördern​​.
  2. European Disability Act: Dieser Akt erhöht den politischen Druck, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft umzusetzen, insbesondere in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen​​.
  3. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Die Konvention betont die Wichtigkeit der generellen und vorausschauenden Barrierefreiheit, auch in der Privatwirtschaft. Dies umfasst die Implementierung von Universal Design in Gebäuden, Dienstleistungen und Kommunikationstechnologien, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu berücksichtigen​​.


Weiterführende Informationen:

Stand November 2023

Unterschiede in den Anforderungen

  • Öffentliche Stellen sind direkt durch EU-Richtlinien und nationale Gesetze verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und Barrierefreiheitserklärungen zu veröffentlichen.
  • In der Privatwirtschaft liegt der Fokus eher auf der Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und in der Bereitstellung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen. Die direkte Verpflichtung zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärungä wie sie für öffentliche Stellen gilt, besteht in der Privatwirtschaft in der Regel nicht.

Zusammenfassend haben öffentliche Stellen detailliertere rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote, während in der Privatwirtschaft der Schwerpunkt auf der allgemeinen Zugänglichkeit und Inklusion liegt.

Änderung am Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) ab 2025

Ab 2025 werden durch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wesentliche Änderungen in Bezug auf Barrierefreiheitserklärungen eingeführt:

  1. Erweiterung des Geltungsbereichs: Das BFSG erweitert die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit, die bisher vor allem für öffentliche Einrichtungen galten, auf private Wirtschaftsakteure. Ab 2025 müssen private Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Dies betrifft Online-Händler, Banken, Personenbeförderungs- und Mediendienste. Sie müssen ihre Websites und Apps gemäß der europäischen Norm EN 301 barrierefrei gestalten und sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren​​​​.
  2. Verpflichtung zur Barrierefreiheitserklärung: Diese Unternehmen müssen dann auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Dies ist ein neuer Schritt, der die Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf die Zugänglichkeit erhöht​​.
  3. Kontrolle und Überwachung: Die Einhaltung der neuen Vorschriften wird sowohl ohne spezifischen Anlass als auch anlassbezogen überwacht. Bei Nichteinhaltung können Sanktionen bis hin zur Einstellung der Dienstleistung drohen. Diese Überwachungsaufgabe übernehmen die Bundesländer, unterstützt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)​​​​.
  4. Gesetzliche Grundlagen: Das BFSG ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und stellt eine signifikante Änderung in der rechtlichen Landschaft dar. Es betrifft alle Online-Angebote, die ab dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, und bietet eine fünfjährige Übergangsfrist für Dienstleistungen​​​​​​.

Zusammenfassend führen die Änderungen ab 2025 dazu, dass nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Unternehmen in der Pflicht stehen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und dies durch Barrierefreiheitserklärungen zu dokumentieren und zu überwachen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die digitale Barrierefreiheit umfassender und effektiver zu machen und damit die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu verbessern.

EU-Richtlinie (2016/2101)

Für welche Webseiten gilt die Richtlinie?

Die EU-Richtlinie 2016/2102 gilt für:

  • Öffentliche Stellen des Bundes: Dies umfasst alle Bundesbehörden und Einrichtungen.
  • Öffentliche Stellen der Bundesländer: Hierzu gehören Länderbehörden und regionale öffentliche Einrichtungen.
  • Öffentliche Stellen der Kommunen: Dazu zählen kommunale Behörden und lokale öffentliche Einrichtungen.
  • Unternehmen des Privatrechts, die öffentliche Dienstleistungen anbieten: Dies betrifft Unternehmen, die Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, die der Öffentlichkeit offenstehen, wie zum Beispiel kommunale Verkehrsunternehmen oder Krankenhäuser​​.

Ändert sich daran etwas durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in 2025?

Ja, mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 in Kraft tritt, ändert sich der Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsvorgaben deutlich. Während die EU-Richtlinie 2016/2102 hauptsächlich öffentliche Stellen betrifft, erweitert das BFSG die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit auf eine größere Gruppe von Akteuren in der Privatwirtschaft. Ab 2025 müssen demnach auch private Unternehmen, wie Online-Händler, Banken, Personenbeförderungs- und Mediendienste, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen​​​​.

EU-Richtlinie 2016/2102

Ab wann gilt die Richtlinie?

Die EU-Richtlinie 2016/2102 trat am 23. September 2020 in Kraft. Ab diesem Datum müssen öffentliche Stellen in der EU ihre Webseiten und mobilen Anwendungen gemäß den Anforderungen der Richtlinie barrierefrei gestalten und Barrierefreiheitserklärungen bereitstellen​​.

Einfach für Alle: Infos und Entwicklungen im März 2019 zu einem europäischen Schritt Richtung Barrierefreiheit

Barrierefreiheit sicherstellen

Was müssen öffentliche Stellen jetzt tun?

Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Öffentliche Stellen müssen seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2016/2102 folgende Schritte unternehmen:

  1. Barrierefreiheit sicherstellen: Sie müssen ihre Webseiten und Apps so gestalten, dass sie den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies beinhaltet die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
  2. Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen: Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss erstellt und auf der Webseite zugänglich gemacht werden. Diese Erklärung informiert darüber, inwieweit die Webseite oder App barrierefrei ist und gibt Auskunft über etwaige nicht barrierefreie Inhalte.
  3. Regelmäßige Aktualisierung: Die Barrierefreiheitserklärungämuss regelmäßig aktualisiert werden, um Veränderungen oder Verbesserungen in der Zugänglichkeit widerzuspiegeln.
  4. Feedback-Mechanismen bereitstellen: Es sollte eine Möglichkeit für Nutzer geben, Feedback zur Barrierefreiheit zu geben und Informationen anzufordern, die nicht zugänglich sind.
  5. Durchsetzungsverfahren anbieten: Wenn Nutzer mit der Antwort auf ihr Feedback nicht zufrieden sind, sollte ein Verfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte beschrieben werden.

Barrierefreiheitserklärungäerstellen

Wie erstelle ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Anleitung zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung

  1. Analyse der Website/App: Überprüfen Sie Ihre Website oder App auf Barrierefreiheit. Dies kann durch automatisierte Tools, manuelle Überprüfungen oder durch Nutzertests, insbesondere mit Menschen mit Behinderungen, geschehen.
  2. Einhaltung der WCAG-Richtlinien: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website oder App den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht.
  3. Erstellen der Erklärung: Die Erklärung sollte den Zugänglichkeitsstatus Ihrer Website/App, Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, einen Feedback-Mechanismus und Informationen zum Durchsetzungsverfahren enthalten.
  4. Veröffentlichung und Zugänglichkeit: Die Erklärung sollte auf Ihrer Website/App leicht auffindbar und für alle Nutzer zugänglich sein.
  5. Regelmäßige Updates: Aktualisieren Sie die Erklärung regelmäßig, um Änderungen in der Barrierefreiheit Ihrer Website/App widerzuspiegeln.

Es gibt auch Online-Tools und Vorlagen, die Ihnen bei der Erstellung einer Barrierefreiheitserklärungähelfen können.

Planung und Analyse von Webseiten-Projekten

Analysieren und umsetzen: Die eRecht24 Premium Tools

E-Recht24 stellt seinen Premium-Mitgliedern einen spezialisierten Generator zur Erstellung von Barrierefreiheitserklärungen zur Verfügung. Als Mitglied von E-Recht24 Premium nutzen wir dieses Tool, um unseren Kunden bei der Erstellung präziser und konformer Barrierefreiheitserklärungen zu assistieren. Für die Nutzung dieses Generators ist eine Registrierung bei E-Recht24 erforderlich. Sie können über diesen Link gern selbst als Mitglied bei eRecht24 registrieren und alle Vorteile direkt nutzen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess.

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Barrierefreiheitserklärungäveröffentlichen

Wie und wo muss ich die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Richtlinien zur Veröffentlichung Ihrer Barrierefreiheitserklärung

Die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärungäsollte so erfolgen, dass sie für alle Nutzer Ihrer Website oder App leicht auffindbar und zugänglich ist. Hier sind einige Richtlinien:

  1. Leicht auffindbare Platzierung: Die Erklärung sollte idealerweise direkt von der Startseite aus oder über eine deutlich sichtbare Verlinkung auf allen Unterseiten erreichbar sein.
  2. Standardisierte Position: Viele Websites platzieren die Barrierefreiheitserklärungäim Fußbereich (Footer) der Seite, wo auch Links zu Impressum und Datenschutzerklärung zu finden sind.
  3. Klare Kennzeichnung: Der Link zur Barrierefreiheitserklärungäsollte klar und verständlich beschriftet sein, zum Beispiel mit "Barrierefreiheitserklärungä oder "Erklärung zur Barrierefreiheit".
  4. Barrierefreie Gestaltung: Stellen Sie sicher, dass die Erklärung selbst barrierefrei ist, also gut lesbar und auch für Nutzer mit Behinderungen zugänglich.
  5. Aktualität und Zugänglichkeit: Halten Sie die Erklärung aktuell und stellen Sie sicher, dass sie auch ohne spezielle technische Voraussetzungen oder Hilfsmittel zugänglich ist.

Nächste Schritte

Was muss ich tun, nachdem ich die Barrierefreiheitserklärung erstellt habe?

Schritte nach der Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung: Was nun?

Nachdem Sie die Barrierefreiheitserklärungäerstellt haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Veröffentlichen: Platzieren Sie die Erklärung auf Ihrer Website oder in Ihrer App, sodass sie leicht auffindbar und zugänglich ist.
  2. Überprüfung und Updates: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Website oder App weiterhin den Barrierefreiheitsstandards entspricht und aktualisieren Sie die Erklärung entsprechend.
  3. Feedback-Möglichkeiten anbieten: Stellen Sie sicher, dass Nutzer die Möglichkeit haben, Feedback zur Barrierefreiheit zu geben und Informationen anzufordern, die nicht zugänglich sind.
  4. Auf Feedback reagieren: Reagieren Sie zeitnah auf Rückmeldungen und nehmen Sie erforderliche Anpassungen vor, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
  5. Dokumentation und Nachweisführung: Dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie zur Verbesserung der Barrierefreiheit unternehmen, um bei Bedarf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachweisen zu können.

Was kann ich als Behörde oder öffentliche Stelle noch tun?

Nachdem Sie als Behörde oder öffentliche Stelle eine Barrierefreiheitserklärungäerstellt haben, ist es wichtig, regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen Ihrer Website oder App durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den aktuellen Standards entspricht. Es ist auch ratsam, Schulungen für Ihr Personal anzubieten, um das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schärfen und sicherzustellen, dass neue Inhalte von Anfang an barrierefrei gestaltet werden. Für Unternehmen der Privatwirtschaft, die nicht direkt unter die EU-Richtlinie fallen, wäre es dennoch vorteilhaft, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern zeigt auch ein Engagement für Inklusion und kann die Kundenbasis erweitern.

Praxistipp: Ein praktischer Tipp für die Erstellung von Barrierefreiheitserklärungen ist, Nutzerfeedback aktiv zu nutzen. Richten Sie einen leicht auffindbaren Feedback-Mechanismus auf Ihrer Webseite oder in Ihrer App ein. Ermutigen Sie Nutzer, ihre Erfahrungen mit der Barrierefreiheit zu teilen. Nutzen Sie dieses Feedback, um die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern und Ihre Barrierefreiheitserklärungäentsprechend zu aktualisieren. Dies zeigt nicht nur Ihr Engagement für Barrierefreiheit, sondern hilft auch, spezifische Probleme zu identifizieren und zu lösen, die möglicherweise bei initialen Tests übersehen wurden.

Checkliste Barrierefreiheitserklärung

  • Effektive Überprüfung der Webseite: Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite den aktuellen Barrierefreiheitsvorschriften entspricht. Eine solche Überprüfung, sei es durch Eigeninitiative oder mit Hilfe von Experten, gewährleistet, dass Ihre Webseite für alle Nutzer zugänglich ist und Rechtskonformität besteht.
  • Erstellung einer umfassenden Barrierefreiheitserklärung: Entwickeln Sie eine detaillierte und klare Barrierefreiheitserklärungä Dies zeigt nicht nur Ihr Engagement für Inklusion, sondern hilft auch Nutzern zu verstehen, wie zugänglich Ihre Webseite ist und wo Verbesserungen geplant sind.
  • Zielgerichtete Veröffentlichung der Erklärung: Platzieren Sie die Barrierefreiheitserklärungäprominent auf Ihrer Webseite. Eine gut sichtbare Veröffentlichung verbessert die Transparenz und erleichtert es Nutzern mit Behinderungen, relevante Informationen zur Zugänglichkeit Ihrer Webseite zu finden.

Um zu ermitteln, ob Ihre Organisation als eine betroffene öffentliche Stelle im Sinne der Barrierefreiheitsvorschriften gilt, sollten Sie zunächst die Definition einer öffentlichen Stelle gemäß der relevanten Gesetzgebung überprüfen. Typischerweise umfasst dies Einrichtungen der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung, einschließlich Behörden und öffentlicher Dienstleistungsunternehmen. Ebenfalls relevant sind Organisationen, die staatlich finanziert oder mitfinanziert werden. Wenn Ihre Organisation in eine dieser Kategorien fällt, sind Sie wahrscheinlich verpflichtet, die Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten, einschließlich der Erstellung einer Barrierefreiheitserklärungä

Jetzt Unterstützung für Barrierefreiheit anfragen

Um zu überprüfen, ob Ihre Webseite barrierefrei ist, sollten Sie zunächst eine gründliche Analyse der Zugänglichkeit durchführen. Dies beinhaltet den Einsatz von automatisierten Barrierefreiheitstests und manuellen Überprüfungen, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht. Nach der Analyse und eventuellen Anpassungen können Sie eine Barrierefreiheitserklärungäerstellen. In dieser Erklärung dokumentieren Sie den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Webseite, informieren über eventuelle Einschränkungen und bieten Nutzern die Möglichkeit, Feedback zu geben. Diese Vorgehensweise hilft Ihnen nicht nur, die Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu gewährleisten, sondern zeigt auch Ihr Engagement für eine inklusive digitale Umgebung.

Jetzt Unterstützung für Barrierefreiheit anfragen

Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, einen Barrierefreiheitsgenerator zu nutzen, um eine Barrierefreiheitserklärungäzu erstellen. Während solche Generatoren eine nützliche Unterstützung bieten können, indem sie den Prozess vereinfachen und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind, können Sie die Erklärung auch selbst verfassen. Wichtig ist, dass die Erklärung alle erforderlichen Informationen enthält und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Unabhängig davon, ob Sie einen Generator nutzen oder die Erklärung selbst erstellen, sollte das Endresultat eine klare, umfassende und zugängliche Darstellung der Barrierefreiheit Ihrer Webseite oder App sein.

Jetzt Unterstützung für Barrierefreiheit anfragen

Ja, es ist nicht nur erlaubt, sondern oft auch notwendig, Änderungen an einer Barrierefreiheitserklärungävorzunehmen. Da sich die Zugänglichkeit Ihrer Website oder App mit der Zeit ändern kann – sei es durch Updates, neue Inhalte oder Änderungen in den Barrierefreiheitsstandards –, sollten Sie Ihre Barrierefreiheitserklärungäregelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Diese Aktualisierungen helfen, die Genauigkeit und Relevanz der Erklärung zu gewährleisten und zeigen Ihr fortlaufendes Engagement für Barrierefreiheit.

Jetzt Unterstützung für Barrierefreiheit anfragen

FIZ soft bietet professionelle Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung von Barrierefreiheitserklärungen. Wir verstehen, dass dieser Prozess komplex sein kann. Unser Team unterstützt Sie nicht nur bei der Erstellung einer klaren und konformen Barrierefreiheitserklärungä sondern hilft auch dabei, Ihre Website umfassend auf Barrierefreiheit zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Website allen zugänglich ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Jetzt Unterstützung zu Barrierefreiheit anfragen!

Um die Barrierefreiheitserklärungäoptimal in Ihre Website zu integrieren, ist es wichtig, sie an einer gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stelle zu platzieren. Eine bewährte Methode ist, sie im Footer Ihrer Website einzubinden, zusammen mit anderen wichtigen Links wie Impressum und Datenschutzerklärung. Achten Sie darauf, dass der Link zur Barrierefreiheitserklärungäklar beschriftet ist, damit Nutzer sofort verstehen, was sich dahinter verbirgt. Bei FIZ soft bieten wir professionelle Unterstützung bei der Erstellung, Aktualisierung und Überprüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit an. Wir helfen Ihnen, die Erklärung nicht nur korrekt zu formulieren, sondern auch effektiv in Ihre Website zu integrieren, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu maximieren.

Jetzt Unterstützung für Barrierefreiheit anfragen

Das Fehlen einer Barrierefreiheitserklärungäkann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst kann dies bedeuten, dass Ihre Webseite möglicherweise nicht allen Nutzern zugänglich ist, was sowohl ethische als auch rechtliche Bedenken aufwirft. Rechtlich gesehen könnten Sie gegen bestehende Vorschriften verstoßen, was zu Sanktionen oder Bußgeldern führen kann. Außerdem könnte dies das Image Ihres Unternehmens beeinträchtigen, da eine fehlende Barrierefreiheitserklärungäals Mangel an Engagement für Inklusion und Zugänglichkeit wahrgenommen werden kann. Bei FIZ soft bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Barrierefreiheitserklärungäan. Wir helfen Ihnen auch dabei, Ihre Website auf Barrierefreiheit zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie allen Nutzern zugänglich ist.

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